ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KARP & KRIEGER HANDELSWAREN GMBH, BERLIN, FÜR DEN VERKAUF VON WAREN


§ 1 Allgemeines

1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote an Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden in Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

2. Begriffbestimmungen
a) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischen, schriftlichen oder telefonischen Wege, werden wir den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiben darf. Die Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollten wir die voraussichtliche Lieferzeit einmal um mehr als zwei Wochen überschreiten, wird der Kunde darüber informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen.


§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ferner darf der Kunde während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Ziff. 2 gilt für Verbraucher nicht.

2. Für Unternehmer gilt das Folgendes: Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Unternehmers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Unternehmer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Unternehmer ist, sofern er sich nicht im Verzug befindet, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus einer Verarbeitung entstehenden Produkte nur unter Vereinbarung eines unseres Eigentumsvorbehalts sichernden entsprechenden Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Unternehmer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weitervermietung der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird gemeinsam mit der Vorbehaltsware fremde Ware zum Gesamtpreis veräußert, erfasst die Abtretung jene Forderung nur in Höhe des Preises für die von uns gelieferte Ware. Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Diese Befugnis endet, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. In diesem Fall dürfen wir selbst die angetretene Forderung einziehen. Übersteigt der Wert der Sicherungsmittel die zu sichernde Forderung um mehr als 20%, verpflichten wir uns zur Freigabe des übersteigenden Betrages. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Unternehmer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden hat insoweit der Unternehmer zu erstatten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche zu verlangen. Die Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns bedeutet kein Rücktritt vom Vertrag. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange unser Eigentumsrecht besteht, ist die Ware vom Unternehmer gegen Verlust und Wertminderung, gegen Vandalismus-, Feuer-, Diebstahl- und Transportgefahr, sowie Wasserschäden zu versichern.


§ 4 Rückgaberecht für Verbraucher

1. Ein Verbraucher hat das Recht, die erhaltene Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an die im Impressum unserer Internetseite und auf unserem Geschäftspapier ausgewiesene Geschäftsanschrift.

2. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Gefahr. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Wert der zurückzugebenden Ware bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Wert der zurückzugebenden Ware über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Das Paket ist frankiert an uns zu senden. Bei einem Warenwert von über 40 Euro erfolgt die Erstattung der Versandkosten auf ein vom Verbraucher angegebenes Konto. Bei Angabe einer von uns telefonisch mitgeteilten Rückgabe-Nummer, kann bei einem Warenwert von über EUR 40 die Rückgabe auch unfrei erfolgen.

3. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beidseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich wäre – zurückzuführen ist. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.


§ 5 Kaufpreis

1. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich das Angebot an Verbraucher richtet. Bei Unternehmern versteht sich der Preis netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der angegebenen Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Preisangaben sind ohne Versandkosten, Spesen, Zölle etc..

3. Die Zahlung erfolgt gegen Bar-Nachnahme, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§ 6 Gefahrübergang/ Lieferung

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.

5. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Berlin, soweit nicht anders von uns angegeben.

6. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager oder Werk. Wir behalten uns die Wahl der Versandart und des Versandweges nach unserem billigen Ermessen vor. Teillieferungen sind zulässig.

7.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lohnherstellern oder Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.


§ 7 Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung über den Mangel erfolgen.

2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Schlägt die Nacherfüllung gemäß Ziff. 1 und Ziff.. 2 fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz gelten ferner die Bestimmungen des § 8.

4. Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Sie müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Empfang der Ware in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) anzeigen, sonst innerhalb von 5 Werktagen ab Entdeckung des Mangels; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel in Textform (schriftlich, per Fax oder E-Mail) unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach einer Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, sofern uns Arglist trifft. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Frist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 für Unternehmer und Ziff. 5 für Verbraucher).

7. Filz ist ein Naturprodukt. Daher kann es bei nachfolgenden Lieferungen zu Farbabweichungen zu vorliegenden Mustern kommen. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sondern sind Folge der Einzigartigkeit des Materials Filz. Als natürliches Material unterliegt Filz Farbschwankungen, welche nicht beeinflussbar sind. Auch Einschlüsse in das Material Filz sind Teil des Naturproduktes und daher nicht zu vermeiden. Bei Nadelfilzen ist technisch nicht auszuschließen, dass Nadelbruchfragmente im Material eingeschlossen werden. Vereinzelte Einschlüsse von Nadelbruchfragmenten stellen daher keinen Mangel dar.


§ 8 Haftung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und wegen uns zurechenbarer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.


§ 9 Datenschutz

1. Wir dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten verarbeiten, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange wir zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind. Wir werden personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden an Dritte weitergeben, ausgenommen soweit wir gesetzlich zur Herausgabe von Daten verpflichtet sind.

2. Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als in diesem Paragrafen genannten Zwecken ist uns nicht gestattet.


§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.